Onedrop Solutions - Connected With Tomorrow
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Onedrop Solutions GmbH & Co. KG
Neugablonzer Str. 1
93073 Neutraubling

11.2 Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten insbesondere verpflichtet

i. einen kompetenten und mit umfassender Verhandlungs- und Abschlussvollmacht ausgestatteten Ansprechpartner zu benennen, der für die Einhaltung der Mitwirkungspflichten Sorge trägt;
ii. seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit den von ODS beauftragten Mitarbeitern anzuhalten;
iii. den für die Durchführung der Leistungen von ODS beauftragten Mitarbeitern im Falle der Vorortleistung Zugang zu den für die Leistungserbringung erforderlichen Einrichtungen zu gewähren;
iv. seine persönlichen Kundenkennwörter, Login-Kennungen und Passwörter, soweit einschlägig, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern oder von ODS ändern zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis
erlangt haben;
v. alle ihm bekannt werdenden Umstände, die die Erbringung von Leistungen durch ODS beeinträchtigen können, ODS unverzüglich mitzuteilen,
vi. ODS jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Telefonnummer,  seiner eMail Adresse, seines Kontos, seiner Bankverbindung oder ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

11.3 Soweit der Kunde mit ODS bestimmte Bereitstellungstermine oder Verfügbarkeiten vereinbart hat, gelten diese nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller relevanten Vorleistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden.

12. Prüfung und Abnahme

12.1 Der Kunde wird, sobald ODS die Fertigstellung der Leistung mitgeteilt hat, die erbrachten Leistungen unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit überprüfen. Stellt der Kunde bei seiner Überprüfung die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung fest, hat er unverzüglich gegenüber ODS schriftlich  die Abnahme zu erklären. Stellt der Kunde bei seiner Überprüfung Abweichungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsinhalt fest, teilt er dies ODS unverzüglich schriftlich mit. Die Mitteilung muss eine hinreichend konkrete Beschreibung der festgestellten Abweichung enthalten, um ODS die Identifizierung und Beseitigung der Abweichung zu ermöglichen. Die Beseitigung von Abweichungen setzt voraus, dass die festgestellte Abweichung von ODS reproduziert werden kann.

12.2 Wesentliche Abweichungen von dem vereinbarten Leistungsinhalt werden von ODS baldmöglichst beseitigt und dem Kunden anschließend zur Abnahme vorgelegt; die erneute Abnahmeprüfung beschränkt sich auf die Feststellung der Beseitigung der Abweichung. Nicht wesentliche Abweichungen werden vom Kunden schriftlich in der Abnahmeerklärung als Mangel festgehalten und von ODS im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Mängelbeseitigung beseitigt.

12.3 Erfolgt keine Abnahme, so kann ODS dem Kunden schriftlich eine Frist von 14 Tagen zur Erklärung der Abnahme setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, soweit der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die von ihm festgestellte, wesentliche Mängel schriftlich spezifiziert. Darüber hinaus gilt die Abnahme stets als erfolgt, sobald der Kunde die gelieferte Leistung vorbehaltlos nutzt. ODS verpflichtet sich, gegenüber Verbrauchern auf diese Folge bei Beginn der oben genannten Frist hinzuweisen.

13. Termine für Leistungserbringung

13.1 Alle Aufträge werden schnellstmöglich durchgeführt. Alle für Lieferung- und Leistungserbringung angegebenen Termine gelten als unverbindliche Zielvorgaben, solange sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet werden. ODS wird dem Kunden rechtzeitig unter Angabe von Gründen über eine Überschreitung von Zielvorgaben informieren.  Erfolgt die Erfüllung eines Auftrags nicht zu dem vereinbarten Termin, so kann uns der Auftraggeber nach Ablauf von zwei Monaten eine Nachfrist von 4 Wochen setzen.

13.2 Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden verlängert sich die Lieferzeit bzw. Leistungszeitpunkt  entsprechend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen etwaiger Verzögerungsschäden sind ausgeschlossen, soweit uns für die eintretende Verzögerung nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

13.3 ODS ist zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt. Der Käufer hat hierfür den anteiligen Kaufpreis zu bezahlen, auch wenn für den gesamten Auftragsumfang nur ein Gesamtpreis angegeben wurde.

13.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören auch nachträglich eingetretener Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), auch wenn sie bei unseren Vor- oder Unterlieferanten eintreten -, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten. Die bezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden in wichtigen Fällen baldmöglichst mitteilen.

Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Kunde nach Setzung einer Nachfrist von einem Monat berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

14. Eigentumsvorbehalt

14.1 Das Eigentumsrecht an der gelieferten Sache bleibt ODS bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung vorbehalten.

14.2 Der Auftraggeber erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung das einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte urheberrechtliche Nutzungsrecht an allen von ODS im Rahmen dieses Vertrages gefertigten Werken. ODS hat jedoch jederzeit das Recht, auf allen Vervielfältigungen und Veröffentlichungen von Werken als Urheberin mit ihrem Namen genannt zu werden.

14.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.

15. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

15.1 Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch ODS auf einen Dritten übertragen.

15.2 Gegen die Ansprüche von ODS kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie diejenigen, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegen gehalten wird.

16. Gewährleistung / Rechte des Kunden

16.1 Für Mängel haftet ODS  wie folgt:

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf  Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel  jeder Art hat er innerhalb von einer Woche unter Erläuterung der Qualitätsmängel durch schriftliche Anzeige an ODS zu rügen.  Danach  gilt das Werk als mangelfrei angenommen. ODS verpflichtet sich bei Verbrauchern auf diese Folge gesondert hinzuweisen. Bei Feststellung von Mängeln behält sich die Auftragnehmerin das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf eine Beseitigung von in dem Liefergegenstand enthaltenen Mängeln.

Beseitigt ODS die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Beseitigung ab oder ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, so bleiben dem Auftraggeber das Recht auf Selbstvornahme, Minderung oder Rücktritt. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn die Mängel nach dem zweiten Nachbesserungsversuch noch nicht beseitigt sind. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt ODS insoweit, als sich die Beanstandung als berechtigt heraus stellt, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes.

Ansprüche des Auftraggebers gegen ODS wegen Mängeln des Liefergegenstandes verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit Abnahme des Liefergegenstandes.

Mängel des Liefergegenstandes, die auf fehlerhafte oder unvollständige Vorgaben/Angaben des Kunden zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von ODS.

16.2 Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung. Bei der Erstellung von Individualaufträgen beginnt die Gewährleistung mit der Abnahme. Werden Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite an der Dienstleistung vorgenommen, kann dies zum Erlöschen der Gewährleistungsrechte führen.

Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft ODS keine Gewährleistungspflicht.

16.3 ODS verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln.

Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware oder Dienstleistung für die vom Käufer vorgesehenen Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Eigenschaft wurde von uns schriftlich zugesichert. Die Zusendung von Mustern ist keine Zusicherung einer besonderen Eigenschaft.

16.4 Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.

17. Recht von ODS auf Rücktritt

17.1 Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnittes 13.4 dieser Bedingungen und für den Fall sich nachträglich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Beabsichtigen wir, vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, werden wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitteilen, auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.

18. Haftung

18.1 Die Auftragnehmerin haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, falls sie eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die Verletzung einer Kardinalpflicht durch ODS nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den Auftragswert begrenzt. Dieser Haftungsausschluss bzw. diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden eines Verbrauchers aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

ODS verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze der Branche durchzuführen. Sie wird den Auftraggeber rechtzeitig auf erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.

19. Schlussbestimmungen

19.1 ODS ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten AGBs nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so entfalten die neuen AGB entsprechend der Ankündigung auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse Wirksamkeit. Widerspricht der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, so ist ODS berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen gelten sollen.

19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist für beide Seiten Regensburg, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

19.3 Leistungsort aller  Lieferungen und Leistungen ist Neutraubling.

19.4 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Bedingungen und/oder eventuell ergänzender Vertragsvereinbarungen unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

Stand: Oktober 2007


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